Sehr geehrte Damen und Herren,
Der Bundesrat hat an seiner ausserordentlichen Sitzung am 18. Oktober 2020 mehrere, schweizweit gültige Massnahmen gegen den
starken Anstieg der Infektionen mit dem Coronavirus ergriffen. Mit Konsequenzen auch für das Tennis.
Die ab heute (Montag, 19. Oktober 2020) geltenden Massnahmen bedeuten fürs Tennis, dass….
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beim Tennisspielen keine Schutzmaske getragen
werden muss.
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in Innenräumen auf dem Weg zum Tennisplatz, in der
Garderobe, an der Reception u.s.w. Schutzmasken-Pflicht herrscht.
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Turniere als öffentliche
Veranstaltungen und nicht als private Veranstaltungen oder Versammlungen gelten. Somit gibt es für Turniere oder andere
öffentliche Events in Clubs und Centern keine Limite von max. 15 Personen. Es muss jedoch ein Schutzkonzept vorliegen. Dieses
kann auch weiterhin Bestandteil sein des allgemeinen Schutzkonzepts des Clubs oder Centers.
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man sich weiterhin informieren muss, ob nicht
strengere kantonale Regelungen gelten. Clubs und Center dürfen auch weiterhin auf eigene Initiative hin zusätzliche
Vorschriften erlassen.
Wir empfehlen, wo immer möglich,
Tennishallen und alle anderen Räume regelmässig zu lüften.
Unsere aktuellen Vorlagen und Informationen - darunter auch das aktuelle, überarbeitete Musterschutzkonzept für Clubs und Center -
finden Sie jederzeit unter www.swisstennis.ch/corona.
Verordnung und Erläuterungen des BAG
Bitte tragen Sie durch umsichtiges Handeln dazu bei, dass sich COVID-19 in den Tennisclubs- und centern nicht ausbreiteitet.
Herzlichen Dank.
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